Einfamilienhaus, Garage
Am Eckenacker, 77740 Peterstal, Peterstal
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 535.900 €
- Versteigerungstermin
- Freitag, 13. November 2026 um 09:30
- Gericht
- Offenburg
- Aktenzeichen
- 0002 K 0005/2022
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Beschreibung
lfd. Nr. 1: Das Grundstück ist bebaut mit einem Einfamilienhaus in Holz-Fertigbauweise und Keller in Massivbauweise und einer Doppelgarage in Massivbauweise. Baujahr 2014. Wohnfläche KG-DG ca. 136 m². Getätigte Flächenzukäufe von Flst. Nr. 141/105 und 141/106 sind noch nicht im Grundbuch 798 eingetragen. lfd. Nr. 2: Ein unbebautes Baugrundstück, das in den Flurkarten durch Zusammenlegung mit Flst. Nr. 141/3 vereinigt und darin aufgegangen ist. Dies ist im Grundbuch noch nicht vollzogen. lfd. Nr. 3: Ein unbebautes Baugrundstück, das in den Flurkarten durch Zusammenlegung mit Flst.Nr. 141/3 vereinigt und darin aufgegangen ist. Dies ist im Grundbuch noch nicht vollzogen.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 5 % (Baden-Württemberg)
- 26.795,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 2.174,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 1.015,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 1.761,86 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 31.745,86 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 567.645,86 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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