Einfamilienhaus
An der Tuchbleiche 26, 64584 Biebesheim
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 270.000 €
- Versteigerungstermin
- Mittwoch, 20. Januar 2027 um 10:00
- Gericht
- Groß-Gerau
- Aktenzeichen
- 0024 K 0049/2025
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Objektdaten
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 464 m²
- Wohnfläche
- 129 m²
- Baujahr
- 1956
- Badezimmer
- 2
- Preis/m²
- 2.093 €/m²
- bezogen auf die Wohnfläche
Sanierungshinweis: Anbauten aus den Jahren 1962, 1972 und 1982 genannt; kein Sanierungs- oder Modernisierungsjahr angegeben.
Naturgefahren
Hochwasser
außerhalb bekannter Zone
1.104 m Entfernung
EU Flood Risk Areas, geprüft am 16. Sept. 2026 Quelle ↗
Waldbrand
außerhalb bekannter Zone
76.783 m Entfernung
Copernicus EFFIS MODIS Burnt Area, geprüft am 16. Sept. 2026 Quelle ↗
Externe Markt- und Naturgefahrendaten ersetzen keine amtliche Prüfung oder Due Diligence.
Ausstattungsmerkmale
Terrasse
Garten
Dusche
Bauweise
Einfamilienwohnhaus, ursprünglich Behelfsheim (ca. 1956), mit Anbauten 1962, 1972 und 1982; eingeschossig, nicht unterkellert, Dachgeschoss nicht ausgebaut; flach geneigtes Satteldach, im mittleren An
Beschreibung
Einfamilienhaus Einfamilienwohnhaus in Biebesheim, An der Tuchbleiche 26, auf einem Grundstück von 464 m² (Flurstück 63/24, Gebäude- und Freifläche). Das Gebäude ist eingeschossig und nicht unterkellert, das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Die Wohnfläche wird im Gutachten mit 129 m² angegeben. Das Baujahr wird mit ca. 1956 (ehemaliges Behelfsheim) angegeben, Anbauten folgten 1962, 1972 und 1982. Ein Nebengebäude hat eine asbesthaltige Welleternit-Deckung. Die Grundrissorganisation gilt als unwirtschaftlich: Durchgangszimmer, nicht belichteter Essbereich, Küche nur über Glasbausteinfenster und Terrassentür belichtet. Das Gutachten fordert den Rückbau und fachgerechten Verschluss der nordwestlichen Brandwand. Ein Gasanschluss ist vorhanden, wird aber nicht genutzt; Glasfaser ist nicht vorhanden. Der Verkehrswert laut Gutachten beträgt 270.000 €, dies entspricht dem Sachwert und der Ortsgerichtsschätzung von 2024. Der vorläufige Ertragswert wird mit 284.970 € und der Bodenwert mit 199.520 € angegeben. Ein Sanierungs- oder Modernisierungsjahr ist nicht genannt.
Mängel
- Nordwestliche Brandwand: Glasbausteinfenster zur Küchenbelichtung unzulässig, Rückbau und fachgerechter Verschluss notwendig
- Unwirtschaftliche Grundrissdisposition mit Durchgangszimmern und zusammengelegtem Esszimmer
- Essbereich nicht belichtet; Küche nur über Glasbaustein und Terrassentür belichtet
- Eine Stufe innerhalb der Wohnebene zwischen Ess- und Wohnbereich; Grundriss nicht barrierefrei
- Nebengebäude mit asbesthaltiger Welleternit-Deckung
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Einfamilienwohnhaus, ursprünglich Behelfsheim (ca. 1956), mit Anbauten 1962, 1972 und 1982; eingeschossig, nicht unterkellert, Dachgeschoss nicht ausgebaut; flach geneigtes Satteldach, im mittleren An
Lage
Ortsrandlage am westlichen Rand von Biebesheim (Kleinzentrum im hessischen Ried); Wohnstraße mit Asphaltdecke; Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten, Grundschule und Ärztliche Versorgung in ca. 0,6 bis
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6 % (Hessen)
- 16.200,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 1.334,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 585,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 887,67 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 19.006,67 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 289.006,67 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
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Freizeit & Tourismus
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