Einfamilienhaus
Höltermanns Kamp 18, 32839 Steinheim, Vinsebeck
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 183.000 €
- Versteigerungstermin
- Donnerstag, 11. Februar 2027 um 09:00
- Gericht
- Brakel
- Aktenzeichen
- 0017 K 0018/2025
Objektdaten
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 825 m²
- Wohnfläche
- 103 m²
- Baujahr
- 1996
- Preis/m²
- 1.781 €/m²
- bezogen auf die Wohnfläche
Sanierungshinweis: Kein Sanierungsjahr bekannt; energetischer Modernisierungsbedarf (Baujahr 1996, Heizungsalter offen).
Ausstattungsmerkmale
Garage
Bauweise
Massivbauweise; Satteldach mit Betondachsteinen; Fassade verklinkert bzw. mit Giebelverschalung; Doppelgarage in Betonfertigbauweise.
Beschreibung
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 32839 Steinheim, Ortsteil Vinsebeck. Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Anbau und einer freistehenden Doppelgarage. Das Gebäude ist eingeschossig, nicht unterkellert mit Satteldach. Dach Dachgeschoss ist laut Bauakte nicht ausgebaut. Baujahr 1996. Die Doppelgarage ist eingeschossig mit flachem Dach. Baujahr vermutlich 1996. Der Eigentümer hat einer Innenbesichtigung widersprochen. Daher wurde das Gutachten nur aufgrund äußerem Eindruck erstellt. Auf dem Dach befindet sich eine großflächige Photovoltaikanlage. Ansprechpartner: Deutsche Bank AG, CRW Mortgages & Business Products, Team Recovery Management; Otto-Suhr-Allee 16, 10585 Berlin; Frau Groß; Tel: 030-34073145; Az: B/2055381942/Groß Einfamilienhaus mit Anbau und freistehender eingeschossiger Doppelgarage (Baujahr 1996) auf 825 m² Grundstück in Vinsebeck. Wohnfläche im Erdgeschoss laut Bauakte 102,76 m²; das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, das Gutachten nennt ein Ausbaupotenzial von rd. 70 m² (nicht in der Wohnfläche enthalten). Der äußere Zustand wirkt gepflegt, der Innenzustand ist mangels Innenbesichtigung unbekannt und wird als mittel angenommen. Der Verkehrswert von rd. 183.000 € enthält einen Risikoabschlag und einen pauschalen Zuschlag von 7.000 € für eine großflächige, nicht näher dokumentierte Photovoltaikanlage (vermutl. 9–12 kWp; Inbetriebnahme, Eigentum und Vergütung unbekannt). Die Stellungnahme des Sachverständigen (Textseiten) hält den Zuschlag aufrecht. Ob die PV-Anlage wesentlicher Bestandteil bzw. Zubehör und damit mitversteigert ist, bleibt dem Vollstreckungsgericht vorbehalten; die Eigentümer halten sie für nicht erfasst. Widerspruch: Der Zubehör-Abschnitt des Gutachtens bezeichnet die Anlage als regelmäßig wesentlichen Bestandteil bzw. Zubehör, die Stellungnahme lässt die rechtliche Zuordnung ausdrücklich offen. Würde die Anlage nicht erfasst, wäre der Zuschlag von 7.000 € zu entfernen.
Mängel
- Wertrelevanter energetischer Modernisierungsbedarf (Heizung), pauschal rd. -5 % berücksichtigt
- Geringer altersüblicher Instandhaltungsbedarf; einzelne gravierende Schäden von außen nicht erkennbar
Belastungen
- Ungeklärt, ob die PV-Anlage im Eigentum Dritter steht oder finanziert bzw. sicherungsübereignet ist
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Massivbauweise; Satteldach mit Betondachsteinen; Fassade verklinkert bzw. mit Giebelverschalung; Doppelgarage in Betonfertigbauweise.
Lage
Südlicher Ortsrand von Vinsebeck (Stadt Steinheim, Kreis Höxter), Wohngebiet überwiegend mit Ein- und Zweifamilienhäusern aus den 1980er/1990er Jahren.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
- 11.895,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 949,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 408,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 601,64 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 13.853,64 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 196.853,64 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
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