Garage, Einfamilienhaus
Am Aphover Steg 38, 52525 ;Heinsberg;Waldfeucht, Aphoven
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 489.000 €
- Versteigerungstermin
- Montag, 18. Januar 2027 um 11:00
- Gericht
- Heinsberg
- Aktenzeichen
- 0090 K 0015/2025
Naturgefahren
Hochwasser
nahe bekannter Zone
228 m Entfernung
EU Flood Risk Areas, geprüft am 25. Sept. 2026 Quelle ↗
Waldbrand
außerhalb bekannter Zone
12.602 m Entfernung
Copernicus EFFIS MODIS Burnt Area, geprüft am 25. Sept. 2026 Quelle ↗
Externe Markt- und Naturgefahrendaten ersetzen keine amtliche Prüfung oder Due Diligence.
Beschreibung
Fertiggestelltes Bestandsobjekt in Form eines mit einem freistehenden, eingeschossigen, voll unterkellerten Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Garage bebautes Grundstück. Es liegt in einem Neubaugebiet aus 1999 im Stadtteil Aphoven des Stadtgebietes von Heinsberg. Die Grundstücksfläche beträgt 641 m2 bei einer Tiefe von 37 m. Die baulichen Anlagen wurden 2000 in massiver Bauweise errichtet.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
- 31.785,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 2.069,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 935,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 1.607,67 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 36.396,67 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 525.396,67 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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