Doppelhaushälfte
Im Siebenborn 74 A, 51688 Wipperfürth
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 333.000 €
- Versteigerungstermin
- Mittwoch, 13. Januar 2027 um 09:00
- Gericht
- Wipperfürth
- Aktenzeichen
- 0011 K 0010/2023
Naturgefahren
Hochwasser
nahe bekannter Zone
746 m Entfernung
EU Flood Risk Areas, geprüft am 21. Sept. 2026 Quelle ↗
Waldbrand
außerhalb bekannter Zone
14.512 m Entfernung
Copernicus EFFIS MODIS Burnt Area, geprüft am 21. Sept. 2026 Quelle ↗
Externe Markt- und Naturgefahrendaten ersetzen keine amtliche Prüfung oder Due Diligence.
Beschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein ca. 1997 errichtetes, unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) mit Einliegerwohnung im Sockelgeschoss, ausgebautem Spitzboden (ungenehmigt) nebst Garage. Die Wohnfläche beträgt ca. 178 m². Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
- 21.645,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 1.544,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 685,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 1.094,79 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 24.968,79 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 357.968,79 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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