Land-/Forstwirtschaft
Coesfeld
Nordrhein-Westfalen
0008 K 0035/2025

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück, Ackerlandfläche im Außenbereich am Ortsrand von Rosendahl-Osterwick

, 00000

Kein Foto

Auktionsdaten

Verkehrswert
61.000 €
Versteigerungstermin
Freitag, 06. November 2026 um 10:00
Gericht
Coesfeld
Aktenzeichen
0008 K 0035/2025

Naturgefahren

Hochwasser

außerhalb bekannter Zone

4.658 m Entfernung

EU Flood Risk Areas, geprüft am 17. Sept. 2026 Quelle ↗

Waldbrand

außerhalb bekannter Zone

48.370 m Entfernung

Copernicus EFFIS MODIS Burnt Area, geprüft am 17. Sept. 2026 Quelle ↗

Externe Markt- und Naturgefahrendaten ersetzen keine amtliche Prüfung oder Due Diligence.

Beschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich um ein unbebautes Grundstück mit landwirtschaftlicher Nutzung (Ackerland) im Außenbereich von Rosendahl-Osterwick mit einer Größe von 6.168 qm.

Mängel

Keine bekannten Mängel laut Anzeige.

Belastungen

Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.

Bodenrichtwert

Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.

Bau & Instandhaltung

Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.

Lage

Keine Lagebeschreibung bekannt.

Rechtliche & planerische Hinweise

Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.

Flurstücke

Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.

Erwerbsgebühren (EUR)

Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.

Grunderwerbsteuer
6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
3.965,00 €
Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
389,00 €
Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
192,00 €
Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
30 Tage
200,55 €
Maklerprovision
entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
0,00 €
Notarkosten
entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
0,00 €
Gesamt-Erwerbsnebenkosten
4.746,55 €
Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
65.746,55 €

Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.

Sicherheitsleistung

Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Standort, Umgebung & Infrastruktur

Orte in der Nähe

Für diesen Standort liegen noch keine externen Standortdetails vor.

Quellen & Haftungsausschluss

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr. ImmoHammer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen.

Bekanntmachung (Original) ↗