Einfamilienhaus
Wolfskull 7, 00000 Viersen, Helenabrunn
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 425.000 €
- Versteigerungstermin
- Mittwoch, 02. Dezember 2026 um 10:00
- Gericht
- Viersen
- Aktenzeichen
- 0016 K 0004/2026
Beschreibung
Laut Gutachten wurde eine Besichtigung des Objektes nicht ermöglicht. laut Bauakte wurde das Objekt 1946 als "Behelfsheim" errichtet. 2016 / 2017 wurden Genehmigungen zur Legalisation der Bauten bzw. Abbruch und Neuerrichtung erteil. Ob und inwieweit die Auflagen in der Genehmigung von 2017 beachtet und umgesetzt wurden, konnte wegen fehlender Einsichtsmöglichkeit ins Grundstück nicht fttsgestellt werden. Dadurch konnte auch keie Feststellung erfolgen, inwieweit der jetzige Bauzustand den Genehmigungen entspricht und ob diese Genemigungen jetzt noch gelten. Im Hutachten hat der Gutachter für das vermutlich bisher nicht feriggestellte Haus einen pauschalen Wert von 200.000 € angesetzt.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
- 27.625,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 1.859,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 835,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 1.397,26 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 31.716,26 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 456.716,26 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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