Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Stormstraße 14 C, 47445 Moers, Repelen
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 72.800 €
- Versteigerungstermin
- Donnerstag, 12. November 2026 um 09:00
- Gericht
- Moers
- Aktenzeichen
- 0030 K 0034/2023
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Beschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine 3 Zimmer Eigentumswohnung (Dachgeschoss/ 3.OG) in einem viergeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienhaus (8-Parteienhaus) in dem Stadtteil Moers Repelen. Das Wohnhaus ist aus dem Baujahr 1956 und wurde bislang teilweise renoviert (Fenster u. Haustür). Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss und Dachgeschoss und hat eine Wohnfläche von circa 68 qm. Im Dachgeschoss besteht eine Ausbaureserve von circa geschätzt 45 qm. Zudem ist ein Kellerraum und Loggia vorhanden. Es konnte keine Innenbesichtigung stattfinden. Die Wohnung ist Stand 06/2024 leer. Gemäß äußeren Einschätzungen kann von Renovierungsarbeiten ausgegangen werden, welche über den üblichen Umfang hinausgehen. Bezüglich weiterer Angaben wird auf das Gutachten verwiesen.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
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Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
- 4.732,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 459,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 219,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 239,34 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 5.649,34 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 78.449,34 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
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