Einfamilienhaus
Friedhofsweg 5, 33165 Lichtenau, Herbram
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 150.000 €
- Versteigerungstermin
- Mittwoch, 09. Dezember 2026 um 09:30
- Gericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 0014 K 0065/2024
Beschreibung
Laut Gutachten: Das Versteigerungsobjekt ist bebaut mit einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Einfamilienhaus. Das Gebäude wurde im Jahr 1906 als Hofstelle errichtet. Zwischen 2000-2005 wurden die Stallungen zu Wohn- und Lagerflächen umgebaut. Es haben weitere Modernisierungsarbeiten stattgefunden. Das Objekt ist seit mehreren Jahren nicht beheizt. Die Heizung ist vermutlich defekt. Die Bankverbindung bei einer Überweisung der Sicherheitsleistung lautet: Zahlungsempfängerin: Zentrale Zahlstelle Justiz Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) BIC: WELADEDD, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 Verwendungszweck: AG Paderborn 014 K 65/24 Sicherheit 09.12.2026 + Name des Bieters, sofern abweichend vom Kontoinhaber
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
- 9.750,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 809,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 354,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 493,15 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 11.406,15 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 161.406,15 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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