Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Rolandstr. 2, 4, 6, 8, 10, 45881 Gelsenkirchen, Schalke
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 126.000 €
- Versteigerungstermin
- Freitag, 15. Januar 2027 um 09:30
- Gericht
- Gelsenkirchen
- Aktenzeichen
- 0005 K 0106/2025
Beschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (Nr. 4 des Aufteilungsplans) im 1.OG links des MFH Rolandstr. 10, 45881 Gelsenkirchen (als Teil der Wohnungseigentumsanlage Rolandstr. 6, 8, 10 -lt. Grundbuch-), ca. 78 m² Wfl. (3 Zimmer, Küche, Diele, Bad, WC, Flur, Abstellraum und Balkon) nebst Garage (Nr. 4 des Aufteilungsplans), Baujahr 1987 / Abgeschlossenheitsbescheinigung 12.01.1987, derzeitige Nutzung unbekannt. Eine Innenbesichtigung der Wohnung wurde der Sachverständigen nicht ermöglicht. Eine WEG-Verwaltung ist nach letztem Kenntnisstand vorhanden. Die Einsichtnahme in das vollständige Gutachten nebst allen Anlagen wird dringend angeraten.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
- 8.190,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 739,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 327,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 414,25 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 9.670,25 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 135.670,25 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
Für diesen Standort liegen noch keine externen Standortdetails vor.