Einfamilienhaus
Burghof 3, 51789 Lindlar, Hohkeppel
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 127.000 €
- Versteigerungstermin
- Mittwoch, 25. November 2026 um 09:00
- Gericht
- Wipperfürth
- Aktenzeichen
- 0011 K 0024/2022
Beschreibung
Bei dem Objekt handelt es sich um ein freistehendes, zweigeschossiges Einfamilienhaus, teilunterkellert und mit ausgebauten Dachgeschoss, Baujahr ca. 1900. Auf dem Grundstück befindet sich als Nebengebäude eine Scheune mit zwei Kfz-Stellplätzen. Eine Innenbesichtigung des Versteigerungsobjektes hat nicht stattgefunden. Hinweis durch das Gericht: Das Gutachten beinhaltet ebenfalls die Begutachtung des Flurstücks 1622. Das Verfahren wurde im Hinblick auf das Flurstück 1622 zwischenzeitlich aufgehoben. Somit ist das Gutachten in Bezug auf das oben genannte Teilgrundstück unbeachtlich. Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
- 8.255,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 739,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 327,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 417,53 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 9.738,53 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 136.738,53 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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