Zwangsversteigerung
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- –
- Versteigerungstermin
- Donnerstag, 22. Oktober 2026 um 09:00
- Gericht
- Aktenzeichen
- 0034 K 0079/2025
Beschreibung
Anschrift: Talweg 18, 51469 Bergisch Gladbach 1/2 Miteigentumsanteil an einem zweigeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss - unterkellert - mit zweigeschossigem Anbau mit Flachdach, Anbau nicht unterkellert. Baujahr für Haupthaus unbekannt für Anbau 2017. Gründstücksfläche 381 qm. Eine Innenbesichtigung war für die Begutachtung nicht möglich. Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Zusammenhängende Auktionen
Gleiches Verfahren, weitere Quelle
Diese Veröffentlichung beschreibt nach Gericht, Aktenzeichen und Termin dasselbe Verfahren. Dokumente und Angaben der einzelnen Quellen bleiben separat verfügbar.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
- 0,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 20,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 15,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 0,00 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 35,00 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 35,00 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
Für diesen Standort liegen noch keine externen Standortdetails vor.