unbebautes Grundstück
Otterstraße, 46535 Dinslaken
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 18.600 €
- Versteigerungstermin
- Mittwoch, 28. Oktober 2026 um 11:00
- Gericht
- Dinslaken
- Aktenzeichen
- 0010 K 0020/2019
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Objektdaten
- Objektart
- Unbebautes Grundstück
- Grundstücksfläche
- 9.317 m²
- Preis/m²
- 2 €/m²
- bezogen auf die Grundstücksfläche
Naturgefahren
Waldbrand
außerhalb bekannter Zone
57.778 m Entfernung
Copernicus EFFIS MODIS Burnt Area, geprüft am 19. Aug. 2026 Quelle ↗
Externe Markt- und Naturgefahrendaten ersetzen keine amtliche Prüfung oder Due Diligence.
Beschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein unbebautes Grundstück in Dinslaken, welches mit Laubbäumen, anderweitigen Gehölzen als auch Wildwuchs bewachsen ist. Das Verkehrswertgutachten wurde vom zertifizierten Sachverständigen Dipl.-Ing. Andreas Theussen (ZIS Sprengnetter Zert) im Auftrag des Amtsgerichts Dinslaken für das Zwangsversteigerungsverfahren Az. 010 K 020/19 erstellt. Bewertungsobjekt ist das unbebaute Grundstück mit der katastertechnischen Bezeichnung „Gemarkung Dinslaken, Flur 51, Flurstück 586", postalische Anschrift Otterstraße (ohne Nummer), 46535 Dinslaken. Im Grundbuch (AG Dinslaken, Blatt 209, lfd. Nr. 9) ist das Grundstück mit der Wirtschaftsart „Verkehrsfläche, Waldfläche" und einer Fläche von 9.317 m² verzeichnet. Der Wertermittlungsstichtag ist der 05. Dezember 2022. Das Grundstück liegt im Dinslakener Stadtteil Stadtmitte (Stadtbezirk Innenstadt), rd. 1,5 km südwestlich der Innenstadt mit Fußgänger- und Einkaufszone. Es grenzt nordöstlich auf ca. 121 m an die verkehrsberuhigte Otterstraße, nördlich auf ca. 16,9 m an die Alleestraße und westlich auf ca. 152,2 m an eine zweigleisige Bahntrasse. Die unmittelbare Nachbarbebauung besteht überwiegend aus 2½-geschossigen Mehrfamilienwohnhäusern sowie vereinzelt 1½-geschossigen Ein- und Zweifamilienwohnhäusern. Die ÖPNV-Haltestelle „Dinslaken Pollenkamp" ist ca. 100 m entfernt erreichbar; die Autobahnauffahrt Dinslaken-West (A 59) liegt in ca. 1 km Entfernung. Das Grundstück ist unregelmäßig zugeschnitten und vollständig ungebaut. Die Oberfläche ist leicht bewegt; der Bewuchs besteht aus Laubbäumen, anderweitigen Gehölzen und Wildwuchs. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist durch den Aufwuchs ausgeschlossen; eine forstwirtschaftliche Ergiebigkeit besteht wegen fehlender Strukturen und unzureichender Bestockung ebenfalls nicht. Einmessungspflichtige Gebäude sind nicht vorhanden. Die westlich angrenzende Bahntrasse verursacht Lärmimmissionen, die angesichts der fehlenden wohnwirtschaftlichen Nutzung gutachterlich als wertneutral eingestuft werden. In planungsrechtlicher Hinsicht liegt das Grundstück weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch einer Innenbereichssatzung und befindet sich damit im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken weist die Fläche als „Fläche für die Forstwirtschaft" aus. Der Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Dinslaken teilte am 27.03.2023 fernmündlich mit, dass weder mittel- noch langfristig eine Bauerwartung in Aussicht gestellt werden kann, da ausreichend anderweitige Wohnbauflächen vorhanden sind. Auch das städtische Wohnkonzept sieht eine wohnwirtschaftliche Nutzung der Verfahrensfläche nicht vor. Das Grundstück befindet sich nicht in einem Denkmalbereich gem. § 2 DSchG NW (schriftliche Auskunft Stadt Dinslaken vom 24.09.2020, telefonisch bestätigt am 17.03.2023). Altlasten sind nach Ortsbesichtigung und vorliegenden Informationen nicht bekannt; der lastenfreie Zustand wird gutachterlich unterstellt. Im Baulastenverzeichnis ist keine Eintragung zu dem Flurstück verzeichnet. In Abteilung II des Grundbuches ist lediglich die Anordnung der Zwangsversteigerung (eingetragen 18.12.2019) vermerkt; in Abteilung III keine wertermittlungsrelevanten Belastungen. Hinsichtlich der Erschließung sind die Beiträge für den Bereich der Otterstraße bereits vollständig abgegolten. Für die Alleestraße wurden Erschließungsbeiträge noch nicht erhoben; diese entstehen erst mit endgültiger Herstellung der Erschließungsanlage, über deren Zeitpunkt und Höhe derzeit keine Auskunft erteilt werden kann. Ein Straßenbaubeitrag gem. § 8 KAG NRW fällt derzeit nicht an. Der Bodenwertermittlung wird der beitragsfreie Wert zugrunde gelegt. Die Verkehrswertermittlung erfolgte ausschließlich auf Basis des Bodenwertes (Vergleichswertverfahren gem. § 40 ImmoWertV 21). Als Bodenrichtwert wurde der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Dinslaken per 01.01.2022 veröffentlichte Wert von 1,10 €/m² herangezogen (Entwicklungszustand: Fläche der Land- und Forstwirtschaft; Nutzungsart: forstwirtschaftliche Nutzung; ohne Aufwuchs; gesamtes Stadtgebiet). Der Verkehrswert zum Stichtag 05. Dezember 2022 wurde mit rd. 18.600 € ermittelt, was dem Bodenwert entspricht.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
1 €/m²
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Stadtrandlage zwischen zweigleisiger Bahntrasse (westlich) und verkehrsberuhigtem Wohngebiet (Otterstraße); Stadtteil Stadtmitte, rd. 1,5 km südwestlich der Dinslakener Fußgänger- und Einkaufszone; ÖP
Rechtliche & planerische Hinweise
- Denkmalschutz
- Kein Denkmalbereich gem. § 2 DSchG NW; schriftliche Auskunft Stadt Dinslaken vom 24.09.2020, telefonisch bestätigt am 17.03.2023
- Altlasten
- Kein hinreichender Verdacht auf Kontaminierung laut Ortsbesichtigung und vorliegenden Informationen; lastenfreier Zustand wird gutachterlich unterstellt
- Bauleitplanung
- Kein rechtskräftiger Bebauungsplan und keine Innenbereichssatzung; Lage im Außenbereich gem. § 35 BauGB; FNP-Darstellung: Fläche für die Forstwirtschaft; keine Bauerwartung weder mittel- noch langfristig (Auskunft Fachbereich Stadtentwicklung, 27.03.2023)
- Bodenordnung
- Kein Bodenordnungsverfahren verzeichnet (kein Vermerk in Abt. II des Grundbuchs)
- Erschließungs-/Ausbaubeiträge
- Erschließungsbeiträge für Otterstraße bereits abgegolten; für Alleestraße noch nicht erhoben, entstehen erst mit endgültiger Herstellung der Erschließungsanlage; Straßenbaubeitrag gem. § 8 KAG NRW derzeit nicht fällig
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen)
- 1.209,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 187,25 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 99,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 61,15 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 1.556,40 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 20.156,40 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Lagequalität
Stärken
- größerer Ort im regionalen Umfeld
- sehr gute ÖPNV-Signale
- größere Straße gut erreichbar
- Nahversorgung fuß-/radnah kartiert
- dichtes Siedlungs-/Versorgungsumfeld
- junge/dynamische Lage-Signale
- starke Arbeitsmarkt-/Job-Signale
Risiken
- hohe Lärmbelastung durch große Straßen möglich
- merkliche Fluglärm-Signale im Umfeld
- schwere Industrie im Umfeld kartiert
Orte in der Nähe
Orte & Zentren
- OberhausenStadt · 209.292 Einwohner12,4 km
- DuisburgStadt · 486.855 Einwohner13,2 km
- MoersStadt · 105.102 Einwohner13,3 km
- BottropStadt · 116.055 Einwohner14,1 km
- Mülheim an der RuhrStadt · 167.108 Einwohner17,4 km
- EssenStadt · 569.884 Einwohner22,3 km
Anbindung
- ÖPNV
- sehr gut
- Nächste Haltestelle
- 86 m
- Straße
- gut angebunden
- Nächste größere Straße
- 193 m
- Bahn/Tram
- 87 m
- Fähre
- 3,6 km
64 ÖPNV-Halte im 1-km-Umfeld, 430 im 3-km-Umfeld.
Gewerbe, Industrie & Lärm
- Straßenlärm
- hoch
- Fluglärm
- merklich
- Autobahn/Schnellstraße
- 798 m
- Flughafen/Flugplatz
- 11,5 km
- Flugplatz Schwarze Heide · Regionalflughafen mit Linienverkehr
- Start-/Landebahn
- 11,3 km
- Helipad/Heliport
- 765 m
- Industrie/Gewerbe
- 304 m
- Schwere Industrie
- 886 m
- Gewerbe/Handel bis 3 km
- 61
- Industrie bis 3 km
- 29
Industrie & Anlagen in der Nähe
- nicht näher spezifizierte Industrie-/Gewerbefläche 304 m
- Werksgelände · Albert-Schweitzer-Einrichtungen für Behinderte gGmbH886 m
- nicht näher spezifizierte Industrie-/Gewerbefläche 1 km
- nicht näher spezifizierte Industrie-/Gewerbefläche 1 km
- nicht näher spezifizierte Industrie-/Gewerbefläche 1,1 km
Gemeldete Lärmbelastung (EU-Umgebungslärmrichtlinie)
- Straßenverkehr (Tag-Abend-Nacht)55-59 dB Lden
Amtlich gemeldete Lärmkonturen der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Nur für kartierte Ballungsräume und Hauptverkehrswege verfügbar.
Luftqualität
- Luftqualitätsindex (EAQI)
- akzeptabel (21)
- Feinstaub PM2,5
- 16,6 µg/m³
- Feinstaub PM10
- 18,6 µg/m³
- Stickstoffdioxid
- 42,8 µg/m³
- Ozon
- 9 µg/m³
Modellierte Werte des Copernicus-Atmosphärendienstes auf einem ca. 11 km großen Raster — sie beschreiben die Umgebung, nicht das Grundstück selbst.
- Autobahn/Schnellstraße sehr nah kartiert
- Primärstraße sehr nah kartiert
- Helipad/Heliport sehr nah kartiert
- schwere Industrie/Anlage im Umfeld kartiert
- Industrie-/Gewerbefläche im Nahumfeld
- EEA-Straßenlärm: niedrige gemeldete Kontur am Standort
Klima
Demografie- & Arbeitsmarkt-Signale
- Junges Umfeld
- stark
- Arbeitsplätze
- stark
- Abwanderungs-/Alterungsrisiko
- gering
- Hochschule/Uni
- 1,1 km
- Schulen/Kitas bis 3 km
- 49
- Job-Signale bis 5 km
- 140
- Hochschule/Universität im erweiterten Umfeld
- mehrere Schulen/Kitas im Umfeld
- viele Arbeitsstätten-/Gewerbesignale
Versorgung & Nachbarschaft
Alltagsversorgung
- Nahversorgung
- 539 m
- 2 im 1-km-Umfeld, 79 im 5-km-Umfeld
- Bildung
- 619 m
- 10 im 1-km-Umfeld, 82 im 5-km-Umfeld
- Ärzte/Klinik
- 1,2 km
- 0 im 1-km-Umfeld, 15 im 5-km-Umfeld
- Krankenhaus
- 744 m
- 2 im 1-km-Umfeld, 3 im 5-km-Umfeld
- Apotheke
- 660 m
- 1 im 1-km-Umfeld, 22 im 5-km-Umfeld
- Bank/ATM
- 1 km
- 0 im 1-km-Umfeld, 28 im 5-km-Umfeld
- Tanken
- 394 m
- 2 im 1-km-Umfeld, 18 im 5-km-Umfeld
- Gastro
- 546 m
- 8 im 1-km-Umfeld, 134 im 5-km-Umfeld
- Restaurants
- 689 m
- 5 im 1-km-Umfeld, 102 im 5-km-Umfeld
- Cafés/Bars
- 546 m
- 3 im 1-km-Umfeld, 32 im 5-km-Umfeld
- Freizeit
- 84 m
- 22 im 1-km-Umfeld, 299 im 5-km-Umfeld
- Freizeitflächen
- 84 m
- 22 im 1-km-Umfeld, 281 im 5-km-Umfeld
Nachbarschaftssignale
- Siedlungstyp
- städtisch
- Gebäude/km²
- 901
- Einrichtungen
- 37
- Leerstands-/Ruinen-Signale
- 0
- 708 OSM-Gebäude im 500-m-Umfeld
- 37 kartierte Einrichtungen im 1-km-Umfeld
- Nächster kartierter Ort: Oberhausen
Quellen & Grenzen
OpenStreetMap / Overpass + EEA Environmental Noise Directive data + Copernicus CAMS European Air Quality (via Open-Meteo) + Open-Meteo Historical Weather API (ERA5-Land climate normals), geprüft am 18. Aug. 2026 Quelle ↗
- Lagebewertung basiert auf kartierten OSM-Objekten und einfachen Distanz-/Dichte-Heuristiken.
- Fähr-/Insellage separat prüfen: Takte, Kosten, Saisonbetrieb und Notfallzugang können entscheidend sein.
- Strategische Lärmkarten der EEA/END wurden punktuell eingebunden; nationale Detailkarten oder Messungen können genauer sein.
- Demografie ist hier eine Proxy-Einschätzung aus OSM-Signalen; amtliche Alters-, Wanderungs- und Beschäftigungsdaten sind noch nicht eingebunden.
Aus OpenStreetMap-Tags abgeleitete Näherung. Sie ersetzt keine Vor-Ort-Prüfung; Gebäudezustand ist nur sichtbar, wenn er kartiert wurde.