Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Grazer Damm 110, 112,114,116,118,120, Rubensstraße 53,55,57,59,61, Vorarlberger Damm 2,4,6,8,10,12,14,16,18, 12157 Berlin, Schöneberg
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 210.000 €
- Versteigerungstermin
- Mittwoch, 14. Oktober 2026 um 10:00
- Gericht
- Schöneberg
- Aktenzeichen
- 0076 K 0085/2025
Beschreibung
Die laut Gutachten vermietete Wohnung, gelegen in der Rubensstraße 53 im 4. Obergeschoss links, besteht bei einer Wohnfläche von ca. 63 m² aus 2 Zimmern, Küche, Bad und Flur. Zur Wohnung gehört das Sondernutzungsrecht am Kellerraum K 57 sowie an dem Dachboden Nr. 52. Der Keller K 57 ist ebenfalls über den Aufgang Rubensstraße 53 zu erreichen. Der Dachboden Nr. 52 ist laut Gutachten unvermietet und über den Aufgang Rubensstraße 55 zu erreichen. Er liegt im Dachgeschoss links und besteht aus einer Fläche von ca. 75 m². Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden. Voraussichtlich bestehen bleibendes Recht: Erbbauzinsreallast Abt. II lfd. Nr. 1
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6 % (Berlin)
- 12.600,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 1.124,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 485,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 690,41 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 14.899,41 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 224.899,41 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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