Doppelhaushälfte
Wolfstraße 2, 38275 Haverlah
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 91.300 €
- Versteigerungstermin
- Freitag, 12. Februar 2027 um 09:00
- Gericht
- Salzgitter
- Aktenzeichen
- 0014 K 0005/2026
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Objektdaten
- Objektart
- Doppelhaushälfte
Beschreibung
Ein-bis Zweifamilien-DHH, Bj. geschätzt um 1900, Wfl. ca. 168 m², EG-Wohnung 4 Zimmer, teilunterkellert, Doppelgarage mit Öllagerraum Bj. um 1972, jeweils ein Garagenstellplatz der EG-Wohnung und OG-Wohnung zugeordnet, EG-Wohnung ist nicht abgeschlossen, Zugang OG durch Flur der EG-Wohnung, OG-Wohnung zum Zeitpunkt der Begutachtung vermietet, DG nicht ausgebaut, keine Besichtigung des OG, DG und der Lagerräume durch Gutachter, Instandhaltungsstau, Modernisierungsbedarf Allgemeine Informationen erhalten Sie über dne Info-Point unter der Telefonnummer: 0800 111 20 21. Als Objektbezeichnung ist eine Doppelhaushälfte angegeben. Weitere objektbezogene Angaben (Flächen, Zustand, Ausstattung, Wertermittlung) liegen im Eingabetext nicht vor.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 5 % (Niedersachsen)
- 4.565,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 529,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 246,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 300,16 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 5.640,16 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 96.940,16 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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