Unbebautes Grundstück (Landwirtschafts-/Wald-/Wasserfläche) in Tentzerow
17111 Hohenmocker OT Tentzerow
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 7.600 €
- Versteigerungstermin
- Freitag, 11. Dezember 2026 um 09:30
- Gericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 612 K 41-25
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag des Insolvenzverwalters soll öffentlich versteigert werden: Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Hohenmocker Blatt 15010 BV Nr. 1 Gemarkung Tentzerow, Flur 3, Flurstück 7/2 Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche An Tentzerow 9, 12 Größe: 10.165 m² Lage: 17111 Hohenmocker OT Tentzerow Objektbeschreibung: Unbebautes Grundstück südlich des Ortsteils Tentzerow, ca. 2.443 m² Ackerland, ca. 4.950 m² Teich, ca. 2.772 m² Gehölz; die Ackerfläche wird bzw. wurde ohne Pachtvertrag bewirtschaftet. Verkehrswert: 7.600,00 € Bankverbindung für die Überweisung von Sicherheitsleistungen: Empfänger: Landeszentralkasse M-V IBAN: DE80 1300 0000 0013 0015 43 BIC: MARKDEF1130 Verwendungszweck: 33310001-SL-612K41/25-11122026 Für die Überweisung der Bietsicherheit wird ein Zeitraum von 7 bis 10 Tagen vor dem Termin empfohlen, damit im Termin ein Buchungsbeleg vorliegt.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6 % (Mecklenburg-Vorpommern)
- 456,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 119,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 63,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 24,99 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 662,99 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 8.262,99 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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