Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Fockbek
Friedhofsweg 44, 24787 Fockbek
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 210.000 €
- Versteigerungstermin
- Dienstag, 17. November 2026 um 10:30
- Gericht
- Rendsburg
- Aktenzeichen
- 14 K 9-26
Objektdaten
- Objektart
- Einfamilienhaus
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Fockbek Blatt 1456 BV 1 Gemarkung Fockbek, Flur 016, Flurstück 12/44 Gebäude- und Freifläche, Friedhofsweg 44 Größe: 857 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Eingeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss mit Einliegerwohnung, Kellergarage, Wohnfläche ca. 56 m² im Erdgeschoss, ca. 48 m² im Dachgeschoss, Baujahr ca. 1962, Ölheizung; eine Innenbesichtigung durch den Sachverständigen ist nicht erfolgt. Verkehrswert: 210.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 16.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Schleswig-Holstein)
- 13.650,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 1.124,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 485,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 690,41 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 15.949,41 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 225.949,41 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
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Freizeit & Tourismus
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