Doppelhaushälfte
Rostock
Mecklenburg-Vorpommern
69 K 71-25

Wohnungen in Doppelhaushälfte in Papendorf OT Niendorf

Pölchower Straße 8, 18059 Papendorf OT Niendorf

Auktionsdaten

Verkehrswert
268.000 €
Versteigerungstermin
Mittwoch, 16. September 2026 um 11:00
Gericht
Rostock
Aktenzeichen
69 K 71-25

Objektdaten

Objektart
Doppelhaushälfte

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:Wohnungs-/Teileigentum eingetragen im Grundbuch von Papendorf Blatt 5496 80 / 100 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Niendorf, Flur 1, Flurstück 47/2 Gebäude- und Freifläche, Pölchower Straße 8 Größe: 912 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Nebenräumen, Stall und Garage, Nr. 1 und dem Sondernutzungsrecht an der Pkw-, Garten- und Hoffläche SNR 1. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Wohnung in eingeschossiger Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss, Spitzboden begehbar, nicht unterkellert, eingeschossiger Anbau mit teilweise begehbarem Dachraum, Nebengebäude, Sondernutzungsrecht an Pkw-, Garten- und Hoffläche. Baujahr ca. 1920, Baujahr des kleinen straßenseitigen Anbaus und des rückwärtigen Anbaus nicht bekannt, Instandsetzung und Modernisierung der Doppelhaushälfte mit Anbauten im Zeitraum von 1997 bis Mitte der 2000er Jahre. Verkehrswert: 202.000,00 € Wohnungs-/Teileigentum eingetragen im Grundbuch von Papendorf Blatt 5497 20 / 100 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Niendorf, Flur 1, Flurstück 47/2 Gebäude- und Freifläche, Pölchower Straße 8 Größe: 912 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2 und dem Sondernutzungsrecht an dem Pkw- und Mülltonnenstellplatz, SNR 2. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): 2-Zimmer-Wohnung in eingeschossiger Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss, Spitzboden begehbar, nicht unterkellert, eingeschossiger Anbau mit teilweise begehbarem Dachraum, Nebengebäude, Sondernutzungsrecht an Pkw- und Mülltonnenstellfläche. Baujahr ca. 1920, Baujahr des kleinen straßenseitigen Anbaus und des rückwärtigen Anbaus nicht bekannt, Instandsetzung und Modernisierung der Doppelhaushälfte mit Anbauten im Zeitraum von 1997 bis Mitte der 2000er Jahre. Verkehrswert: 66.000,00 €Bestehenbleibende Rechte: Abteilung II - keine Abteilung III Nr. 1: 94.000,00 DM mit 18% Jahreszinsen als Gesamtrecht in beiden Grundbüchern Bieter haben eine unbare Sicherheitsleistung i.H.v. 10% des festgesetzten Verkehrswertes zu leisten. Bankverbindung zur Überweisung der Sicherheitsleistung (mindestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin): Empfänger: Landesamt für Finanzen MV IBAN: DE74 1300 0000 0013 0015 54 BIC: MARKDEF1130 Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Rostock Verwendungszweck: Sicherheitsleistung Amtsgericht Rostock zu 69 K 71/25, Name des Einzahlers Bestrangiger Gläubiger: vertreten durch RAe Arp, Rostock Aktenzeichen: 198/22 el Telefon: 0381 817170

Mängel

Keine bekannten Mängel laut Anzeige.

Belastungen

Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.

Bodenrichtwert

Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.

Bau & Instandhaltung

Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.

Lage

Keine Lagebeschreibung bekannt.

Rechtliche & planerische Hinweise

Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.

Flurstücke

Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.

Erwerbsgebühren (EUR)

Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.

Grunderwerbsteuer
6 % (Mecklenburg-Vorpommern)
16.080,00 €
Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
1.334,00 €
Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
585,00 €
Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
30 Tage
881,10 €
Maklerprovision
entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
0,00 €
Notarkosten
entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
0,00 €
Gesamt-Erwerbsnebenkosten
18.880,10 €
Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
286.880,10 €

Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.

Sicherheitsleistung

Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Standort, Umgebung & Infrastruktur

Orte in der Nähe

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Quellen & Haftungsausschluss

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