vertragsfreies Baugrundstück in der Blütenstadt Werder
Kugelweg 2, 14542 Werder
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 50.000 €
- Versteigerungstermin
- –
- Startgebot
- 50.000 €
- Gericht
- DGA AG
- Aktenzeichen
Dateien
Objektdaten
- Objektart
- Unbebautes Grundstück
Beschreibung
Brandenburg. Werder (Havel) mit ca. 27.000 Einwohnern liegt im Landkreis Potsdam-Mittelmark, rund 10 km westlich von Potsdam, gehört zur Metropolregion Berlin-Brandenburg und ist aufgrund ihrer landschaftlich attraktiven Lage an der Havel ein beliebter Wohn- und Erholungsstandort. Über die B1 sowie die A 10 (Berliner Ring) bestehen gute Verbindungen nach Potsdam und Berlin. Der Bahnhof Werder (Havel) ist an die Regionalexpresslinie RE 1 angebunden. Damit bestehen direkte Bahnverbindungen unter anderem nach Berlin, Potsdam, Brandenburg an der Havel und Magdeburg. Das Grundstück liegt zwischen dem Glindower See und der Insel Werder in einer Anliegerstraße.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Brandenburg)
- 3.250,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 319,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 165,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 164,38 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 3.898,38 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 53.898,38 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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