Vermietetes, teilunterkellertes Zweifamilienhaus in Massivbauweise mit Ackerland
Ringstraße 14 sowie L 34, 15377 Märkische Höhe
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 75.000 €
- Versteigerungstermin
- –
- Startgebot
- 75.000 €
- Gericht
- DGA AG
- Aktenzeichen
Dateien
Objektdaten
- Objektart
- Zweifamilienhaus
Beschreibung
Brandenburg. Die Gemeinde Märkische Höhe liegt im LK Märkisch-Oderland und liegt am Rande des Naturparks Märkische Schweiz, einer von Wald-, Seen- und Hügellandschaften geprägten Region im Osten Brandenburgs. Die Umgebung bietet einen hohen Natur- und Erholungswert mit Seen, ausgedehnten Waldgebieten sowie Rad- und Wanderwegen. Der Kneippkurort Buckow ist schnell erreichbar. Auch Neuhardenberg mit dem überregional bekannten Schloss Neuhardenberg sowie Strausberg und Bad Freienwalde (Oder) befinden sich im weiteren Umfeld. Die östl. Berliner Stadtgrenze ist ca. 45 km entfernt. Das Objekt befindet sich im kleinen OT Ringenwalde, direkt neben der Kirche und dem Dorfteich.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 % (Brandenburg)
- 4.875,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 459,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 219,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 246,58 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 5.799,58 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 80.799,58 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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