Zweifamilienhaus (ehem. Bauernhaus) in Fachwerkbauweise
Hauptstraße 26 und 28, 39606 Osterburg (Altmark)
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 25.000 €
- Versteigerungstermin
- –
- Startgebot
- 25.000 €
- Gericht
- DGA AG
- Aktenzeichen
Dateien
Objektdaten
- Objektart
- Zweifamilienhaus
Beschreibung
Sachsen-Anhalt. Die Hansestadt Osterburg (Altmark) ist eine kreisangehörige Stadt und Einheitsgemeinde im LK Stendal in der Region Altmark. Die Stadt liegt ca. 22 km nördlich von Stendal am Zusammenfluss der Biese und Uchte. Durch Osterburg führte die B 189 von Stendal nach Wittenberge, die aber nun als Ortsumgehung westlich von Osterburg verläuft. Vom Bahnhof Osterburg verkehren Regionalbahnen in Richtung Stendal, Magdeburg und Wittenberge. Der OT Krevese, ein T-förmiges Straßendorf mit Gut, liegt ca. 5 km nordwestlich der Stadt Osterburg (Altmark). Wenige Kilometer östlich von Krevese verläuft die B 189. Die im Bau befindliche A 14 wird westlich an Krevese vorbeigeführt. Das Objekt liegt an der Hauptstraße, die als L9 von Osterburg kommend durch den Ort führt. Das Umfeld ist ländlich geprägt.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 5 % (Sachsen-Anhalt)
- 1.250,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 217,75 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 115,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 82,19 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 1.664,94 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 26.664,94 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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