Grundstück mit ehemaligem Mehrfamilienhaus am Park Herrenbreite
Bahnhofstraße 1, 3, 06449 Aschersleben
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 9.000 €
- Versteigerungstermin
- –
- Startgebot
- 9.000 €
- Gericht
- DGA AG
- Aktenzeichen
Dateien
Objektdaten
- Objektart
- Mehrfamilienhaus
Beschreibung
Sachsen-Anhalt. Aschersleben liegt am Nordostrand des Harzes, ca. 50 km südlich der Landeshauptstadt Magdeburg sowie ca. 24 km westlich von Bernburg (Saale), direkt am Kreuzungspunkt der B 6 / B 180 / B 185. Über die A 36 besteht in nur ca. 17 km Anschluss an die A 14 (AS Bernburg). Das Objekt liegt am östlichen Stadtrand, gegenüber der Parkanlage „Herrenbreite“, die jedes Jahr Ende August Austragungsort der bedeutenden Pferdesportveranstaltung „Ascania-Pferdefestival“ ist. Der Regionalbahnhof (Anschluss u. a. Ri. Goslar, Dessau) sowie der Busbahnhof liegen dem Objekt ebenfalls gegenüber.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 5 % (Sachsen-Anhalt)
- 450,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 130,25 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 69,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 29,59 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 678,84 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 9.678,84 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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