Vollständig vermietetes Mehrfamilienhaus mit einer Jahresnettomiete von € 10.550 ,--
Hauptstraße 7, 06386 Osternienburger Land
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 72.000 €
- Versteigerungstermin
- –
- Startgebot
- 72.000 €
- Gericht
- DGA AG
- Aktenzeichen
Dateien
Objektdaten
- Objektart
- Mehrfamilienhaus
Beschreibung
Sachsen-Anhalt. Die Einheitsgemeinde Osternienburger Land mit rd. 7.900 Einwohnern liegt zwischen den Städten Aken (Elbe), Dessau-Roßlau, Köthen (Anhalt) und Bernburg (Saale). Köthen liegt ca. 6 km, Aken ca. 7 km und Dessau-Roßlau ca. 15 km entfernt. Die B 185 verläuft durch das Gemeindegebiet und bietet eine gute Anbindung in Richtung Köthen und Bernburg sowie weiter zur A 14. Das Objekt befindet sich im Ortsteil Trinum in ruhiger Ortslage mit überwiegend wohnbaulich geprägter Umgebungsbebauung. Umfassende Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten sowie Schulen, medizinische Einrichtungen und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich im nahegelegenen Köthen.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 5 % (Sachsen-Anhalt)
- 3.600,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 459,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 219,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 236,71 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 4.514,71 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 76.514,71 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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