Vermietete Ladeneinheit Nr. 21 in Plauen
Robert-Koch-Straße 35, 08529 Plauen
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- 12.000 €
- Versteigerungstermin
- –
- Startgebot
- 12.000 €
- Gericht
- DGA AG
- Aktenzeichen
Dateien
Objektdaten
- Objektart
- Sonstiges
Beschreibung
Sachsen. Die Hochschulstadt Plauen ist die größte Stadt des Vogtlandes und die fünftgrößte im Freistaat Sachsen. Sie liegt nahe der Grenze zu Bayern. Bekannt ist Plauen vor allem für die sogenannte Plauener Spitze, ein hochwertiges Stickereiprodukt, das weltweit exportiert wurde und die Stadt industriell geprägt hat. Die Nähe zur A 72 (ca. 6 km Entfernung) und die Gewerbegebiete Plauen-Neuensalz Süd und Nord, Oberlosa, Zadera und Reißig machen die Stadt auch als Wirtschaftsstandort attraktiv. Die B 173 und B 92 queren die Stadt. Die Landesgrenzen zu Bayern und Thüringen sind ca. 21 km entfernt. Das Objekt liegt östlich der Altstadt sowie nördlich des Helios Vogtland-Klinikums Plauen.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 5,5 % (Sachsen)
- 660,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 156,75 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 83,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 39,45 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 939,20 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 12.939,20 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
Orte in der Nähe
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