Unbebautes Grundstück
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Sachsen
EFVK.VK-309251/0001-03.3010

Baugrundstück für ein Mehrfamilienhaus

Sternenstraße o.Nr., 04319 Leipzig

Kein Foto

Auktionsdaten

Verkehrswert
360.000 €
Versteigerungstermin
–
Gericht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Aktenzeichen
EFVK.VK-309251/0001-03.3010
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Objektdaten

Objektart
Unbebautes Grundstück
Grundstücksfläche
1.200 m²
Zimmer
0
Preis/m²
300 €/m²
bezogen auf die Grundstücksfläche

Beschreibung

Objektbeschreibung Bei dem rechteckig geschnittenen Grundstück handelt es sich um eine Baulücke. Es ist eben und weist eine Straßenfront von ca. 17 m sowie eine durchschnittliche Tiefe von 70 m auf. Das auf dem südlich angrenzenden Flurstück befindliche Wohngebäude ist bis an die Flurstücksgrenze gebaut. Eine Baulast ist nicht eingetragen. Entlang der Straßenfront war das Flurstück ursprünglich bebaut. Ob sich davon noch Grundmauern, Kellerreste oder Bauschutt im Bodenbereich befinden, ist nicht bekannt. Ein ehemaliger Wasseranschlussschacht wurde augenscheinlich mit Bauschutt aufgefüllt. Baugrunduntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Der hintere Grundstücksteil ist als Gartengrundstück mit einer Größe von 500 m² verpachtet. Der Zugang erfolgt durch ein Holztor über den nördlich angrenzenden, in Fremdeigentum stehenden Garagenhof. Es besteht kein dinglich gesichertes Wegerecht. Eine massiv gebaute kleine Gartenlaube, ein Schuppen und eine Gartenhütte wurden vom Pächter errichtet. Die Dacheindeckung der Gartenlaube besteht aus Eternit-/Asbestplatten. Die Aufbauten sowie der angepflanzte Baum- und Strauchbestand stehen im Eigentum des Pächters. Die Pachteinnahmen inkl. Betriebskostenvorauszahlungen betragen 455,04 Euro. Die nächstmögliche Kündigung des Pachtvertrages ist zum Ende des Pachtjahres 2028 (zum 28.02.2028) möglich. Das Flurstück verfügt im vorderen ungenutzten Bereich über einen partiell vorhandenen Baum- und Strauchbewuchs und ist über ein Metalltor zugänglich. Die Einfriedung zu den Nachbargrundstücken ist als Hecke, Holz -und Maschendrahtzaun angelegt. Die Verkäuferin garantiert nicht, dass die Einfriedungen exakt den rechtlichen Grenzen folgen. Die Sternenstraße, eine asphaltierte, als auch gepflasterten Verkehrsstraße mit einem beidseitigen Gehweg, wird überwiegend durch den Anliegerverkehr genutzt. Im Bereich des Verwertungsobjektes endet die Sternenstraße als Sackgasse. Lage Leipzig ist eine kreisfreie Stadt im Nordwesten des Freistaates Sachsens und derzeit, mit ca. 628.000 Einwohnern, die bevölkerungsreichste Stadt des Freistaates. Sie ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt und bildet einen der wirtschaftsstärksten Standorte der neuen Bundesländer. Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Sommerfeld im Osten von Leipzig. Die Leipziger Innenstadt liegt etwa 8 km westlich des Ortsteils entfernt. Die A 14 (Anschlussstelle Leipzig-Ost) verläuft rund 2 km nördlich und bietet eine überregionale Anbindung. Der öffentliche Personennahverkehr ist durch die Buslinie 73 in unmittelbarer Umgebung sowie der fußläufig erreichbaren Haltestellen der Züge der Deutschen Bahn und der Straßenbahnlinien 3 und 7 gut ausgebaut. Schulen, Kindertageseinrichtungen sind in der Umgebung vorhanden. Einkaufsmöglichkeiten bietet das etwa 1 km entfernte Paunsdorf Center. Die Umgebungsbebauung ist durch zwei- und dreigeschossige Wohngebäude in halboffener und offener Bauweise, gewerblich genutzten Grundstücken, als auch mehreren Kleingartenanlagen geprägt. Südlich in ca. 50 m Entfernung verläuft eine Bahntrasse. Ausstattung Aufgrund der Umgebungsbebauung/ -nutzung kann davon ausgegangen werden, dass straßenseitig alle notwendigen Versorgungsmedien anliegen. Bescheide über Erschließungsbeiträge sind nicht bekannt. Etwaige später anfallende Beiträge sind über die Stadt Leipzig zu erfragen. Auskünfte zur Erschließung der Verkaufsobjekte erhalten Sie wie folgt: • Wasser/Abwasser Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH Goldschmidtstraße 30 04103 Leipzig Tel. 0341/969-2389 Fax 0341/969-92389 planauskunft.wasserwerke@L.de • Strom / Gas Netz Leipzig GmbH Arno-Nitzsche-Straße5 04277 Leipzig Tel. 0341/ 121-40 Fax 0341/ 121-4111 info@netz-leipzig.de Sonstiges Das Objekt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E-164 „Südlich der B 6“, Teilplan 2 der ehemaligen Gemeinde Engelsdorf. Der B-Plan ist seit 21.02.1996 in Kraft. Demzufolge erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 30 BauGB. Der benannte B-Plan enthält u.a. folgende Festsetzungen: - Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO - Maß der baulichen Nutzung: GRZ: 0,4 / 3 Vollgeschosse zwingend Darüber hinaus wurde von der Stadt Leipzig mitgeteilt, dass das Baufenster für die Wohnbebauung straßenbegleitend, analog des südlich angrenzenden Wohnhauses, verläuft. Darüber hinaus befinden sich im östlichen Grundstücksteil zwei Baufenster für die Bebauung mit Garagenzeilen. Diese Ausweisungen entsprechen den Darstellungen im o.g. Teilplan 2 des Bebauungsplanes. Der für die Liegenschaft maßgebliche Bodenrichtwert in Höhe von 550 € weist nachstehende Parameter auf: baureifes Land, beitrags- und abgabenrechtlich frei, Wohnbaufläche, Mehrfamilienhäuser, wertrelevante Geschossflächenzahl WGFZ 1,2 Baulasten und Altlasten sind nicht bekannt. Die Liegenschaft befindet sich laut Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Polizeiverwaltungsamtes Dresden in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet, wobei konkrete Anhaltspunkte für Lageorte von Kampfmitteln dem Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht vorliegen. Unbebaute Baulücke mit Straßenfront ca. 17 m und durchschnittlicher Tiefe ca. 70 m; eine Gesamtfläche ist im Text nicht explizit genannt. Die frühere Bebauung an der Straßenfront ist nicht mehr vorhanden; Grundmauern, Kellerreste oder Bauschutt im Boden sind möglich, aber unbekannt. Ein ehemaliger Wasseranschlussschacht ist mit Bauschutt verfüllt. Baugrunduntersuchungen liegen nicht vor. Der hintere Teil (500 m²) ist verpachtet (Pachteinnahmen 455,04 EUR inkl. Betriebskostenvorauszahlungen; frühester Kündigungstermin 28.02.2028). Gartenlaube (Dach aus Eternit-/Asbestplatten), Schuppen und Gartenhütte gehören dem Pächter. Planungsrechtlich gilt der B-Plan E-164 (§ 30 BauGB): allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,4, drei Vollgeschosse zwingend. Bodenrichtwert 550 EUR/m². Baulasten und Altlasten sind nicht bekannt; ehemaliges Bombenabwurfgebiet laut Kampfmittelbeseitigungsdienst ohne konkrete Anhaltspunkte. Kein Verkehrswert genannt. Die Objektart „Mehrfamilienhaus“ aus der Vorermittlung bezieht sich auf die zulässige Nutzung, nicht auf eine Bestandsbebauung.

Mängel

  • Ehemalige Bebauung an der Straßenfront; Grundmauern, Kellerreste oder Bauschutt im Boden möglich, aber nicht bekannt
  • Ehemaliger Wasseranschlussschacht augenscheinlich mit Bauschutt verfüllt
  • Keine Baugrunduntersuchung durchgeführt
  • Dacheindeckung der Gartenlaube (Pächter) aus Eternit-/Asbestplatten

Belastungen

  • Kein dinglich gesichertes Wegerecht; Zugang über Garagenhof in Fremdeigentum
  • Verpachtung des hinteren Grundstücksteils (500 m²) als Gartengrundstück; nächste Kündigung zum 28.02.2028
  • Aufbauten, Baum- und Strauchbestand im Eigentum des Pächters
  • Einfriedungen folgen möglicherweise nicht exakt den Grenzen (keine Garantie)

Bodenrichtwert

550 €/m²

Bau & Instandhaltung

Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.

Lage

Ortsteil Sommerfeld, Leipzig-Ost; gemischte Umgebung aus zwei- und dreigeschossigen Wohngebäuden, Gewerbe und Kleingartenanlagen; Bahntrasse ca. 50 m südlich; Sackgasse; gute ÖPNV-Anbindung und Versor

Rechtliche & planerische Hinweise

Altlasten
Altlasten sind nicht bekannt.
Bauleitplanung
B-Plan Nr. E-164 „Südlich der B 6“, Teilplan 2 (ehem. Gemeinde Engelsdorf), in Kraft seit 21.02.1996; Beurteilung nach § 30 BauGB. Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO), GRZ 0,4, 3 Vollgeschosse zwingend; Baufenster für Wohnbebauung straßenbegleitend, im östlichen Teil zwei Baufenster für Garagenzeile
Erschließungs-/Ausbaubeiträge
Keine Erschließungsbeitragsbescheide bekannt; etwaige spätere Beiträge bei der Stadt Leipzig erfragen.

Flurstücke

  • Vorderer Grundstücksteil (Straßenfront)unbebaut, ungenutzt; Baulücke
  • Hinterer Grundstücksteil500 m²Gartengrundstück (verpachtet)

Erwerbsgebühren (EUR)

Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.

Grunderwerbsteuer
5,5 % (Sachsen)
19.800,00 €
Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
1.649,00 €
Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
735,00 €
Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
30 Tage
1.183,56 €
Maklerprovision
entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
0,00 €
Notarkosten
entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
0,00 €
Gesamt-Erwerbsnebenkosten
23.367,56 €
Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
383.367,56 €

Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.

Sicherheitsleistung

Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Standort, Umgebung & Infrastruktur

Orte in der Nähe

Für diesen Standort liegen noch keine externen Standortdetails vor.

Quellen & Haftungsausschluss

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr. ImmoHammer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen.