Grundstück mit Gebäudealtbestand in Illesheim
Westheimer Straße 6, 91471 Illesheim
Auktionsdaten
- Verkehrswert
- –
- Versteigerungstermin
- –
- Gericht
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
- Aktenzeichen
- MCVK.149958/0002-01.4001.KG
Dateien
Beschreibung
Objektbeschreibung Das Grundstück ist mit einem freistehenden in Massivbauweise erstelltem Gebäude bebaut, das in den 1930er Jahren als Einfamilienhaus errichtet wurde. Dieses ist voll unterkellert, verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss, ein Dachgeschoss und den nicht ausgebauten Dachboden. Das Gebäude hat ein Satteldach mit Ziegeleindeckung und verputzte und gestrichene Ziegelaußenwände mit Außendämmung. Lage Das Objekt befindet sich am östlichen Randgebiet von Illesheim, in unmittelbarer Nähe der zu der US Army Garrison Ansbach zugehörigen „Storck Barracks“, einem Hubschrauberstützpunkt der US-Streitkräfte. Zwischen der US-genutzten Kaserne und dem Objekt verläuft eine eingleisige Bahnlinie der Mittelfrankenbahn. Verkehrsmäßig wird das Objekt über die Westheimer Straße angebunden. Die Bundesstraßen 13 und 470 sind von dort aus gut erreichbar. Illesheim verfügt über einen Haltepunkt an der Bahnstrecke der Mittelfrankenbahn RB 81 zwischen Steinach bei Rothenburg o. d. T. und Bad Windsheim. Ausstattung Das Objekt wurde am 21.01.2021 aus der militärischen Nutzung durch die US-Streitkräfte entlassen. Gleichzeitig wurde die Versorgung mit Wasser, Strom und Heizung über das US-interne Netz eingestellt, so dass es aktuell keinerlei Versorgung mit Heizung, Wasser, Strom oder sonstigen Medien gibt. Anschlüsse an das Netz der N-ERGIE Netz GmbH sind nicht vorhanden. Neben der 230 V Elektroinstallation existiert im Gebäude auch eine 110 V Elektroinstallation. Modernisierungen, die im Rahmen der Instandhaltung vorgenommen wurden (insb. Badezimmer, Fenster, Dachbodendämmung, Fassade) liegen schon länger zurück und entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Sonstiges Im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Gemeinde Illesheim ist das angebotene Objekt als „M Gemischte Bauflächen“ ausgewiesen. Die Gemeinde Illesheim hat am 04.09.2019 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kernort Illesheim“ (Sanierungssatzung) erlassen. Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Gemäß § 144 BauGB bedarf in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Das Bestandsgebäude wurde von der zuvor über die benachbarten "Storck Barracks" erfolgten Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung abgetrennt. Das bedeutet, dass für jegliche geplante Nutzung, insb. auch für eine Nutzung des Gebäudebestandes, die Versorgung durch den künftigen Eigentümer neu zu regeln ist. Der Käufer muss auf eigene Kosten neue Hausanschlüsse für Strom, Wasser, Heizung und Telekommunikation bei den Versorgungsträgern beantragen und ggfs. einen neuen Kanalhausanschluss nach der gemeindlichen Entwässerungssatzung errichten. WICHTIGER HINWEIS!!! Der Verkauf erfolgt grundsätzlich gegen Höchstangebot. Der hier angezeigte Kaufpreis von 1,00 € dient aus EDV-technischen Gründen lediglich als Platzhalter und ist nicht bindend. Hinweis: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit allen geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Hinweise dazu finden Sie unter www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Mängel
Keine bekannten Mängel laut Anzeige.
Belastungen
Keine bekannten Belastungen laut Anzeige.
Bodenrichtwert
Kein Bodenrichtwert aus der Anzeige bekannt.
Bau & Instandhaltung
Keine Angaben zu Bau oder Instandhaltung bekannt.
Lage
Keine Lagebeschreibung bekannt.
Rechtliche & planerische Hinweise
Keine bekannten rechtlichen oder planerischen Hinweise laut Anzeige.
Flurstücke
Keine Flurstücksaufteilung aus der Anzeige bekannt.
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Erwerbsgebühren (EUR)
Schätzung der Erwerbsnebenkosten für den Zuschlag — ersetzt keine steuerliche/rechtliche Beratung.
- Grunderwerbsteuer
- 3,5 % (Bayern)
- 0,00 €
- Gerichtskosten (Zuschlagsbeschluss)
- 20,00 €
- Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung)
- 15,00 €
- Zinsen ab Zuschlag (§ 49 ZVG, 4 % p.a.)
- 30 Tage
- 0,00 €
- Maklerprovision
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Notarkosten
- entfällt bei ZVG — kein Kaufvertrag nötig
- 0,00 €
- Gesamt-Erwerbsnebenkosten
- 35,00 €
- Gesamtkosten (Bargebot + Nebenkosten)
- 35,00 €
Kein Kaufvertrag nötig bei einer Zwangsversteigerung — daher entfallen Maklerprovision und Notarkosten, anders als beim freihändigen Kauf.
Sicherheitsleistung
Gemäß §§ 67–70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen; Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Standort, Umgebung & Infrastruktur
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