| 0009 K 0013/ 2025 | |
| Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft | |
| Grundbuch: | Bocholt Blatt 5177, Bocholt Blatt 5177 |
| Objekt/Lage: | unbebautes Grundstück, Zweifamilienhaus: Ottostraße 30 u.a., 46399 Bocholt |
| Beschreibung: | Laut Wertgutachten (Stichtag 08.01.2026) handelt es sich bei dem Flurstück Nr. 488 um ein mit einem freistehenden Zweifamilienhaus bebautes Grundstück. Das Haus ist zweigeschossig und unterkellert, das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Wohnfläche ca. 118 m², Baujahr 1958. Der Zustand ist weitestgehend altersgerecht, es besteht allgemeiner Renovierungsbedarf. Das Flurstück Nr. 1419 ist unbebaut, wird aktuell als Garten genutzt. Der Gesamt-Verkehrswert (290.000,00 €) entspricht nicht der Summe bei Addition der Einzelwerte der Flurstücke. Jedoch ergibt sich bei Gesamtbetrachtung der Flurstücke ein insgesamt höherer Verkehrswert, da insbesondere das Flurstück 1419 als unbebautes Hinterland-Gartengrundstück wertmäßig eine Aufwertung erfährt, wenn es gemeinsam mit dem Hausgrundstück betrachtet wird. |
| Verkehrswert in : | 290.000,00 € |
| Termin: | Freitag, 13. November 2026, 09:00 Uhr |
| Amtsgericht Bocholt, Hauptgebäude, Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt, Etage 1, Sitzungssaal 109 | |
| Gericht: | Internetseite des Gerichtes |
| GeoServer: | Karten, Luftbilder |
| GoogleMaps: | Karten, Luftbilder |
| Gutachten: | Gutachten.pdf |
| Amtliche_Bekanntmachung.pdf | |