| 0035 K 0012/ 2024 | |
| Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung | |
| Grundbuch: | Kirchweyhe Blatt 6505 |
| Objekt/Lage: | Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer): Grundstraße 3, 28844 Weyhe, Kirchweyhe |
| Beschreibung: |
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung (Grundstraße 3) im Obergeschoß mit Abstellraum im Kellergeschoß, Nr. 16 des Aufteilungsplanes. Es bestehen Sondernutzungsrechte. (2-Zimmer-Wohnung, Wohnfläche etwa 47 m², Nutzfläche etwa 5 m², in etwa 1915 erbautem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten (das Grundstück ist mir vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 21 Wohnungen bebaut), Sondernutzungsrechte an dem Außenstellplatz II). |
| Verkehrswert in : | Grundbuch von Kirchweyhe Blatt 6505 lfd.Nr. 1: 94.000,00 € |
| Termin: | Dienstag, 29. September 2026, 09:00 Uhr |
| Amtsgericht Syke, Amtshof 2, 28857 Syke, Raum: 16 | |
| Gläubiger werden bei Übermittlung des Gutachtens mitgeteilt. | |
| Änderung: |
Telefonische Informationen erhalten Sie täglich in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr (04242 - 165 232).
Gutachten können per Mail (agsy-Zwangsversteigerung@justiz.niedersachsen.de) angefordert werden. Schriftlich per FAX 04242-165300 oder postalisch (Amtshof 2, 28857 Syke)
Bei Übermittlung des Gutachtens als pdf-Datei fällt eine Gebühr von 2,50 € an, ansonsten wird pro Seite 0,50 € für farbige Kopien des Gutachtens in Rechnung gestellt. Die Auslagen sind auf das Konto des Amtsgerichts Syke unter Angabe der Geschäftsnummer (NZS 35 K 41/24) zu zahlen. Der Download des Kurzexposés ist kostenlos.
Sicherheitsleistungen: durch vorherige rechtzeitige Überweisung (6-8 Tage vor dem Termin) auf das Konto des Gerichts {Amtsgericht Syke; BLZ 25050000; Kto 106024219; Sicherheitsleistung} (SEPA-Überweisung: IBAN: DE15 2505 0000 0106 0242 19; BIC: NOLADE2H)
durch Vorlage eines Verrechnungsschecks eines Kreditinstituts, der Landeszentralbank oder der Bundesbank, der frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein muss. Das Kreditinstitut muss zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigt sein und der Scheck muss im Inland zahlbar sein;
in Form einer unbefristeten, unbedingten, selbstschuldnerischen BÜRGSCHAFT eines zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts.
Es kann immer mal wieder zu kurzfristigen Terminsaufhebungen kommen. Bitte schauen Sie immer zuerst auf diese Seite. Vielen Dank |
| Gericht: | Internetseite des Gerichtes |
| GeoServer: | Karten, Luftbilder |
| Exposee: | 35K12_24_Kurzexposee_.pdf |
| 35K41_24_Terminbestimmung.pdf | |
| Foto: | 35K12_24_Fotos.pdf |